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   BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20   

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BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20 (https://dejure.org/2021,23156)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2021 - 4 BN 50.20 (https://dejure.org/2021,23156)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 4 BN 50.20 (https://dejure.org/2021,23156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz bei der Auslegungsbekanntmachung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 2
    Der in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB enthaltene Zusatz, dass Stellungnahmen 'schriftlich oder zur Niederschrift' der Verwaltung vorgebracht werden können, schränkt die Beteiligungsrechte ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 2
    Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellungnahme "schriftlich oder zur Niederschrift": Beteiligungsrechte eingeschränkt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegungsbekanntmachung verlangt keine Formvorgaben für Einwendungen! (IBR 2021, 540)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1311
  • BauR 2021, 1559
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 , vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 und vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - juris Rn. 5).

    Aus ihrer Funktion folgt aber, dass sie schriftlich fixiert sein müssen; nur so können sie verlässlich in die weiteren Überlegungen der planenden Behörde einfließen (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 ).

    Hiernach erweist sich der Zusatz, dass Stellungnahmen "schriftlich oder mündlich zur Niederschrift" vorgebracht werden können, als unschädlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 ).

    Im Übrigen darf als Adressat der Bekanntmachung der mündige Bürger vorausgesetzt werden, der sich nicht durch vermeintliche Unklarheiten von der Wahrnehmung seiner Rechte abhalten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 und Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - Rn. 55).

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Nichts anderes folgt daraus, dass bei einer gesetzlich angeordneten Schriftform wie etwa in § 81 VwGO dem Medium, mit dem eine Äußerung niedergelegt wird, wegen der Anforderungen an den Nachweis der Identität und des Verkehrswillens des Urhebers größere Bedeutung zukommt, die elektronische Form der Übermittlung demnach nicht ohne Weiteres erfasst wird und ausdrücklich aufgeführt werden muss, wenn sie ebenfalls zugelassen werden soll (siehe § 55a VwGO; vergleiche BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - Rn. 34 f., 39 ff.).

    Im Übrigen darf als Adressat der Bekanntmachung der mündige Bürger vorausgesetzt werden, der sich nicht durch vermeintliche Unklarheiten von der Wahrnehmung seiner Rechte abhalten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 und Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 - Rn. 55).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Diese Rechtsansicht ist durch die technische Entwicklung und den Bedeutungszuwachs der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere durch den E-Mail-Verkehr, nicht überholt (so aber OVG Münster, Urteile vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE - BauR 2019, 1410 und vom 26. Oktober 2020 - 10 D 66/18 NE - BauR 2021, 181 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Diese Bekanntmachung hat in einer Weise zu erfolgen, die geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregung und Bedenken bewusst zu machen und dadurch gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 , vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 und vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 10 D 66/18

    Bebauungsplan für die Erweiterung des DOC Ochtrup ist unwirksam

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Diese Rechtsansicht ist durch die technische Entwicklung und den Bedeutungszuwachs der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere durch den E-Mail-Verkehr, nicht überholt (so aber OVG Münster, Urteile vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE - BauR 2019, 1410 und vom 26. Oktober 2020 - 10 D 66/18 NE - BauR 2021, 181 ).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 4 BN 55.19

    Analogie; Anregungen und Bedenken; Auslegungsbekanntmachung;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6 , vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 - ZfBR 2013, 580 und vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Nur eine solche Form gewährleistet, dass die Stellungnahmen verlässlich in die weiteren Überlegungen der planenden Behörde einfließen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 4 A 9.19

    Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos

    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sein könnten, einzelne Bürger von der Einreichung von Stellungnahmen abzuhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 - NVwZ 2021, 1311 Rn. 3).
  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Denn die Rechtsordnung darf vom Bild eines mündigen Bürgers ausgehen, der, wenn er aufgrund der zutreffenden Darstellung der gesetzlichen Regelungen gleichwohl unsicher ist, ob er mit einer einfachen E-Mail Einwendungen erheben kann, sich gerade dieses unkomplizierten Kommunikationsmittels bedient, um gegebenenfalls durch eine kurze Anfrage bei der Planfeststellungsbehörde bestehende Zweifel zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 35 und Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 26 Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 10 A 2688/20
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 3, vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 -, juris Rn. 5, vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 -, juris Rn. 7, und vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 -, juris Rn. 6.

    Angesichts der klaren Formulierung des Hinweises bestand auch keine Veranlassung für einen mündigen Bürger, der als Adressat der Bekanntmachung vorausgesetzt werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 -, juris Rn. 55, Beschlüsse vom 7. Juni 2021- 4 BN 50.20 -, juris Rn. 5, und vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 -, juris Rn. 6,10, sich danach zu erkundigen, ob auch eine Stellungnahme zur Niederschrift der Behörde abgegeben werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 10 A 2687/20
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 3, vom 10. Juni 2020 - 4 BN 55.19 -, juris Rn. 5, vom 27. Mai 2013 - 4 BN 28.13 -, juris Rn. 7, und vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 -, juris Rn. 6.

    Angesichts der klaren Formulierung des Hinweises bestand auch keine Veranlassung für einen mündigen Bürger, der als Adressat der Bekanntmachung vorausgesetzt werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2021 - 9 C 8.19 -, juris Rn. 55, Beschlüsse vom 7. Juni 2021- 4 BN 50.20 -, juris Rn. 5, und vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 -, juris Rn. 6,10, sich danach zu erkundigen, ob auch eine Stellungnahme zur Niederschrift der Behörde abgegeben werden kann.

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Denn die Rechtsordnung darf vom Bild eines mündigen Bürgers ausgehen, der, wenn er aufgrund der zutreffenden Darstellung der gesetzlichen Regelungen gleichwohl unsicher ist, ob er mit einer einfachen E-Mail Einwendungen erheben kann, sich gerade dieses unkomplizierten Kommunikationsmittels bedient, um gegebenenfalls durch eine kurze Anfrage bei der Planfeststellungsbehörde bestehende Zweifel zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - UPR 2023, 103 Rn. 35 und Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 26 Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 76/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Regionalplan; Teilbarkeit;

    Nur eine solche Form gewährleistet, dass die Stellungnahmen verlässlich in die weiteren Überlegungen der planenden Behörde einfließen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 2 B 343/21

    Geltendmachung einer Verletzung des Abwägungsgebots bei einem Bebauungsplan

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 4 entschieden, dass der diesbezügliche Zusatz, dass Stellungnahmen "schriftlich oder mündlich zur Niederschrift" vorgebracht werden können, unschädlich ist, so dass insoweit derzeit jedenfalls hinsichtlich einer von der Antragsbegründung [dort.
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 75/21

    Regionalplan; Normenkontrolle; Bergbauunternehmen; Antragsbefugnis;

    Nur eine solche Form gewährleistet, dass die Stellungnahmen verlässlich in die weiteren Überlegungen der planenden Behörde einfließen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juni 2021 - 4 BN 50.20 -, juris Rn. 3 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

    Die Bekanntmachung hat danach in einer Weise zu erfolgen, welche geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen bewusst zu machen und dadurch gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen (BVerwG, Beschlüsse vom 07.06.2021 - 4 BN 50.20 - juris Rn. 3 und vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 - juris Rn. 4; Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.02.2021 - 5 S 2159/18 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2022 - 2 D 9/21

    Rechtsschutz gegen Bebauungsplan mit Zweckbestimmung "Feuerwehr" und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - 10 A 20.19

    Wirksamkeit des Regionalplans Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2022 - 8 S 2529/21

    Erfolgreiche Normenkontrollklage gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung;

  • VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20

    Urbanes Gebiet als Angebotsbebauungsplan und städtebaulicher Missstand

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19

    Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - 22 A 369/20

    Verpflichtung zur Neubescheidung des auf die Erteilung eines

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 4 KN 300/19

    Düngemittel; Düngung; Entwässerung; Gewässerrandstreifen; Gewässerunterhaltung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 2 D 147/20

    Bebauungsplan zur Verlagerung und Erweiterung der Gesamtschule Kaarst-Büttgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2021 - 2 B 1460/21

    Nachweis eines schweren Nachteils durch den Vollzug eines Bebauungsplans

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